Alle von uns angebotenen Insekten/Schmetterlinge sind selbstverständlich verzollt und werden aus Deutschland (ab Lager Neumünster) versendet.
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Wichtige Informationen zu Zollangelegenheiten:

Die große Frage ist immer: „Müssen Pakete aus dem außereuropäischen Ausland angemeldet werden?“ Die Antwort ist ein einfaches und klares JA!

Einige Anbieter und Shops aus außereuropäischen Ländern sind aber der Meinung, dass der Zoll „Pakete fast nie kontrolliert“ und es daher „überhaupt keine Probleme“ und/oder sogar zusätzliche Kosten gibt „Könnte eine Zollgebühr sein, die dann vom Käufer bezahlt werden müsste“, was aber „sehr selten vorkommt“.

Dies ist eine Falschdarstellung. Der Zoll lässt nicht nur alle Pakete durchleuchten, sondern kontrolliert auch so viele wie möglich, je nach Amt, grundsätzlich alle Pakete, Päckchen und Briefe. Dafür gibt es den Zoll. Stellen Sie sich vor, der Zoll würde nicht alles kontrollieren. Eine Flut von Schmuggelware würde uns überschwemmen.

Bezüglich der Kosten fallen, wenn Sie Waren aus der NON-EU (Nicht-Europäischen Union) versenden lassen, verschiedene Steuern an. Und nicht nur der Inhalt, sondern auch die Versandkosten beispielsweise bei einem kommerziellen Sendungswert von derzeit 0,01 €.

Einen detaillierten Überblick über diese zusätzlichen Kosten beim Warenempfang aus dem Ausland erhalten Sie auf den Zollseiten (Zölle und Steuern).

Nicht nur, dass Sie erst nach langer Wartezeit Post von Ihrem Zollamt erhalten und Ihren bestellten Artikel dort abholen müssen (ein nicht unerheblicher Mehraufwand), es fallen auch nicht unerhebliche Zusatzkosten an, die der ausländische Verkäufer wohl klugerweise verschwiegen hat von dir.

Ihr sogenanntes Internet-Schnäppchen kann schnell zur Kostenfalle werden. Zu diesem Thema – Bestellung/Import aus dem Ausland – gibt es im TV häufig warnende Meldungen (z.B. bei VOX, n-tv + N24 Reportagen, Kabel 1 mit „Attention Control“ und „Mein Revier“…). Mehr dazu erfahren Sie im Internet (Zoll.de).

Und wie sieht es mit dem Umtausch- und Rückgaberecht aus? Bei Sendungen aus außereuropäischen Ländern ist das nicht immer so einfach, auch wenn der Verkäufer dies verspricht. Wenn der Verkäufer das nicht möchte, sind Sie in den meisten Fällen in einer schlechten Situation. Und für den Zoll und das Finanzamt müssen Sie erneut mit Ärger und Zeitverlust rechnen. Schließlich möchten Sie die gezahlten Zollgebühren zurückbekommen…

Was ist im Ausland? Um zu wissen, wann etwas als Zoll deklariert wird, müssen wir zunächst den Begriff Ausland genauer definieren. Zölle fallen grundsätzlich nur für Waren an, die aus sogenannten Drittländern importiert werden. Als Drittstaaten gelten Staaten, die keine EU-Mitgliedsstaaten sind, beispielsweise Norwegen, China, die USA, Kanada oder die Schweiz. Für Sendungen innerhalb der EU fallen keine Zölle an.

EU-Mitgliedstaaten ab 2009

Leider gibt es auch innerhalb der EU Ausnahmen. Es gibt einige Gebiete, die zum Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft gehören, nicht jedoch zu deren Steuergebiet.

Diese Gebiete sind:
die britischen Kanalinseln (einschließlich Jersey)
die überseeischen Departements Frankreichs (Martinique, Guadeloupe, Réunion und Französisch-Guayana)
die kanarischen Inseln
die Ålandinseln
Berg Athos in Griechenland.

Quelle: Zoll.de